Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Diese Geschäftsbedingungen und das Gebührenverzeichnis werden sofort Vertragsbestandteil, wenn der Empfänger in deren Kenntnis geschäftliche Beziehungen mit uns aufnimmt, fortführt oder unsere Leistungen in Anspruch nimmt und es zu einem Miet-/Kaufvertragsabschluss kommt. Der Empfänger geht mit der Annahme unseres Angebotes einen Maklervertrag mit uns ein. Dies ist besonders der Fall, wenn der Käufer/Mieter von unserem Angebot Gebrauch macht, z.B. durch Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer/Vermieter.
2. Unsere Angebotsangaben basieren auf den uns erteilten Auftraggeberangaben. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Auslassungen, Irrtümer, Zwischenverkauf und -vermietung bleiben vorbehalten.
3. Unsere Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Die Weitergabe an Dritte in jeglicher Form macht den Empfänger provisionspflichtig, auch wenn er in Vollmacht handelt.
4. Der provisionspflichtige Nachweis des Objektes gilt als anerkannt, sofern nicht der Empfänger uns innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt schriftlich belegt, dass ihm unser Objekt von dritter Seite bereits schriftlich angeboten wurde.
5. Ein Provisionsanspruch unsererseits entsteht auch dann, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt. Hierfür gelten die unter Punkt 8 stehenden Provisionssätze als vereinbart. Dasselbe gilt für die Fälle, in denen innerhalb von fünf Jahren vom Tage des rechtsverbindlichen Zustandekommens eines Geschäftes zwischen dem von Horn Immobilien und Baubetreuung nachgewiesenen Interessenten weitere Geschäfte zustandekommen. Bei Ausübung eines vermittelten Vorkaufsrechtes entfällt eine zeitliche Begrenzung.
6. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Kauf- oder Mietvertrag zustande kommt, selbst wenn wir beim Vertragsabschluss nicht mitwirken. Dies gilt auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen, bzw. der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei der Zwangsversteigerung erreicht wird.
7. Der Empfänger unseres Angebotes ist verpflichtet, uns zu allen mit dem Nachweis zusammenhängenden Vertragsabschlüssen heranzuziehen und uns unaufgefordert die Abschriften der Verträge zu beschaffen.
8. Nachweisprovisionen
Vermietung: | Wohnungen/Häuser Geschäfts- und Büroräume |
2,0 Monatsmieten (Netto) zzgl. MwSt. (nach dem Bestellerprinzip) 3,0 Monatsmieten (Netto) zzgl. MwSt. |
Verkauf: | Eigentumswohnungen Häuser Grundstücke Kaufpreise bis 42.000,– EUR |
7,14 % des Gesamtkaufpreises inkl. MwSt. 7,14 % des Gesamtkaufpreises inkl. MwSt. 7,14 % des Gesamtkaufpreises inkl. MwSt. 2.500 € Pauschale zzgl. MwSt. |
(Hiervon abweichende Provisionen – z.B. Baubindung - müssen schriftlich vereinbart werden.) |
9. Nebenabreden sowie mündliche und telefonische Zusagen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns.
10. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der nachgewiesene oder vermittelte Kauf- oder Mietvertrag nicht erfüllt, rückgängig gemacht oder erfolgreich angefochten wird.
11. Die Provision wird fällig mit Abschluß des Kaufvertrages und Vorliegen der Provisionsrechnung vom Makler. Sollte der Käufer mit seiner Zahlung in Verzug geraten, werden Verzugszinsen gemäß §288 BGB fällig.
12. Für Interessenten, die ein Nachweisformular ausfüllen sowie die Auftraggeber der Horn Immobilien & Baubetreuung gilt im weiteren: Die personenbezogenen Daten können durch uns per EDV gespeichert und verarbeitet werden. Davon setzen wir unsere Kunden hiermit in Kenntnis. Weitere Benachrichtigungen erfolgen dazu nicht.
13. Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen ist der Sitz des Maklers. Gerichtsstand ist, soweit der Interessent Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, der Sitz des Maklers.
14. Der Makler nimmt keine Zahlungen für den Verkäufer/Vermieter in Empfang.
15. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so behalten die übrigen Bestimmungen ihre volle Gültigkeit.
Widerrufsrecht
Wir verweisen auf das seit dem Mai 2014 geltende Widerrufsrecht für Verbraucher wie folgt:
Im Falle eines zustande kommenden Vertrages haben Verbraucher das folgende Widerrufsrecht:
Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht für Verbraucher
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag (das Kaufangebot) zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses (z.B. E-Mail-Zugang).
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Horn Immobilien & Baubetreuung
Altstädtischer Markt 7
14770 Brandenburg
Telefon: 03381/22 36 11
Fax: 03381/22 36 20
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.